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Psychologische Beratungsstelle des Evangelischen Kirchenbezirks Weikersheim
Dietrich-Bonhoeffer-Haus (vorderes Gebäude des Ev. Gemeindezentrums)
Härterichstrasse 18 (am Bahnübergang)
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E-Mail: sekretariat@beratungsstelle-mergentheim.de

Online-Portal für alle Anliegen (Klärung von Fragen, Terminvereinbarungen, Beratungsprozesse, Dokumente versenden) von Ratsuchenden: Online-Beratungs-Portal

Telefonische Erreichbarkeit:

Tel.: 0 79 31- 80 69
Fax: 0 79 31- 99 03 39

Montag 08.30-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.30 -16.00 Uhr
Freitag 08.30 -12.00 Uhr

Beachten Sie bitte, wir sind keine Einrichtung der Notfallseelsorge und unsere Telefone nicht rund um die Uhr besetzt.

Frau Quenzer ist studierte Diplom-Sozialpädagogin mit einer Zusatzausbildung zur systemischen Familientherapeutin (DGSF). Sie bringt Berufserfahrung aus dem Jugendamt und einem freien Jugendhilfeträger (Sozialtherapeutische Tagesgruppe) mit. Zudem hat sie mehrere Jahre in der klinischen Sozialarbeit einer Psychotherapeutischen Fachklinik gearbeitet.

Seit November 2015 ist sie in der Psychologischen Beratungsstelle angestellt. Hier hat sie zudem die Aufgaben einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Derzeit leitet Frau Quenzer die Kindergruppe „Mein Leben steht Kopf – Mama und Papa trennen sich“ für Kinder, deren Eltern getrennt oder geschieden sind. Kinder erleben die Zeit der Trennung und Scheidung ihrer Eltern meist als schwierig und schmerzhaft. Sie fühlen sich hilflos und ohnmächtig in einer für sie unerwünschten und nicht kontrollierbaren Situation. Die Gruppe soll den Kindern helfen, das krisenhafte Lebensereignis zu bewältigen und die Anpassung an die neue Lebenssituation besser zu meistern.

Eine insoweit erfahrene Fachkraft – was ist das?

Eine insoweit erfahrene Fachkraft arbeitet auf Grundlage von §8a, b SGB VIII. Diese Fachkräfte beraten Fachkräfte anderer Einrichtungen, die sich mit Kindern und Jugendlichen befassen (z.B. Erzieher*innen, Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen etc.), im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung. Eine solche Beratung muss eingeholt werden, bevor sich an den sozialen Dienst des Jugendamtes gewendet wird, um dort Hilfe für das Kind zu erbitten. Als Kinderschutzfachkraft unterstützt man bei der Gefährdungseinschätzung und berät wie weiter zu verfahren ist. Dabei werden von der i.e.F. keine eigenen Erhebungen durchgeführt, sondern er/sie stützt sich auf die Beobachtungen, Eindrücke, Hypothesen und Befürchtungen der anfragenden Fachkraft. Im Beratungsgespräch und mittels Einschätzungsbögen wird gemeinsam abgewogen, ob das Wohl des Kindes gewähreistet ist oder eher nicht. Diese Fallbesprechungen zwischen der ratsuchenden Fachkraft und der i.e.F. finden anonymisiert statt und die Verantwortung weitere Maßnahmen einzuleiten bleibt bei dem Ratsuchenden/ der Ratsuchenden. In den meisten Beratungen wird versucht die Eltern einzubeziehen, sofern dies die Gefährdungslage des Kindes nicht zu verschlechtern bedroht. Die ratsuchenden Fachkräfte werden beraten bei der Gestaltung des Kontaktes zu den Eltern und dem Kind/ den Kindern. Es wird immer darauf hingewirkt, dass Eltern die Hilfe annehmen können, die für sie geeignet sind. Es kann geraten werden, dass die Eltern zu einer Erziehungsberatung in die Psychologische Beratungsstelle kommen, oder, dass andere Hilfen des Jugendamts oder des Gesundheitssystems in Anspruch genommen werden.