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    Dietrich-Bonhoeffer-Haus (vorderes Gebäude des Ev. Gemeindezentrums)
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Psychologische Beratungsstelle des Evangelischen Kirchenbezirks Weikersheim
Dietrich-Bonhoeffer-Haus (vorderes Gebäude des Ev. Gemeindezentrums)
Härterichstrasse 18 (am Bahnübergang)
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E-Mail: sekretariat@beratungsstelle-mergentheim.de

Online-Portal für alle Anliegen (Klärung von Fragen, Terminvereinbarungen, Beratungsprozesse, Dokumente versenden) von Ratsuchenden: Online-Beratungs-Portal

Telefonische Erreichbarkeit:

Tel.: 0 79 31- 80 69
Fax: 0 79 31- 99 03 39

Montag 08.30-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.30 -16.00 Uhr
Freitag 08.30 -12.00 Uhr

Beachten Sie bitte, wir sind keine Einrichtung der Notfallseelsorge und unsere Telefone nicht rund um die Uhr besetzt.

Jugendberatung

Bild zu Angebot Psychologische Beratung der Beratungsstelle Bad Mergentheim

Jugendliche befinden sich in einer Lebensphase, in der wichtige Entwicklungsaufgaben wie die Herausbildung einer eigenen Identität und Verselbstständigung zu leisten sind. Emotionale Probleme sind dabei normal, aber durch zusätzliche Belastungen können Krisen auftreten.

Die Psychologische Beratungsstelle bietet den Jugendlichen einen geschützten Raum für Einzelberatung, wenn gewünscht, sogar ganz anonym. Bei Einverständnis des Jugendlichen und entsprechenden Themen können auch Familienmitglieder, Freunde oder andere wichtige Bezugspersonen teilnehmen an den Beratungssitzungen. In der Beratung erarbeitet man sich mit der Beratungsfachkraft eine neue Perspektive auf seine Probleme. Im Fokus der Arbeit der Berater*innen steht es, die Jugendlichen zu begleiten, mit ihnen Dinge auszuhalten, sie zu Neuem zu ermutigen und zu stabilisieren.

Da in einer Gruppe mit Gleichaltrigen in einer ähnlichen Situation ein besseres Verständnis möglich ist, kann man sich auch für die Jugendlichengruppe anmelden. Durch den Austausch miteinander erfahren Jugendliche Unterstützung und lernen von den Erfahrungen der anderen.

Jugendberatung ist kostenlos, weil sie durch das Jugendamt Main-Tauber-Kreis im Rahmen der Leistungen für Kinder- und Jugendhilfe finanziert wird.. Dabei werden keine Personendaten an das Jugendamt vermittelt. Sie wird auf Grundlage von §41 SGB VIII der Hilfe für junge Volljährige bis ins Erwachsenenalter geleistet und gehört zur Erziehungsberatung nach §28 SGB VIII.

Dokumente zum Herunterladen: