Für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist der Kontakt zu wichtigen Bezugspersonen (z.B. Eltern, Großeltern, Geschwister) aus pädagogischer und psychologischer Sicht sehr wichtig. Kinder und Jugendliche haben durch Gesetze in Deutschland auch das Recht auf Umgangskontakte zu diesen wichtigen Bezugspersonen. Bestimmte Umstände können die Umgangskontakte jedoch erschweren oder verhindern. Der Begleitete Umgang kann dabei helfen, Beziehungskontakte weiterzuführen, wiederherzustellen oder neu anzubahnen.
Begleiteter Umgang wird durch die Beratungsfachkräfte angeboten und bietet einen geschützten neutralen Rahmen mit kindgerecht ausgestatteten Räumlichkeiten als zeitlich begrenztes Übergangsangebot.
Begleitete Umgänge sind kostenlos, da sie durch das Jugendamt Main-Tauber-Kreis im Rahmen der Leistungen für die Kinder- und Jugendhilfe finanziert werden. Dabei werden keine Personendaten an das Jugendamt vermittelt. Das Angebot wird auf Grundlage von §18 SGB VIII, §1684 BGB und §1685 BGB geleistet.